Touren-
reglement

Touren- und Kursreglement des SAC Sektion Rätia

Gestützt auf Art. 18 Abs. 4 lit. b der Sektionsstatuten erlässt der Vorstand der SAC Sektion Rätia das nachstehende Touren- und Kursreglement.

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Das nachstehende Touren- und Kursreglement gilt für das gesamte Touren- und Kurswesen der Sektion Rätia. Die Sektion besteht aus den Abteilungen Gipfelstürmer, Jugend (JO), Bergfreunde und Geniesser.

1.2 Bezeichnungen
Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe, die nur das männliche Geschlecht oder eine Person erwähnen, gelten für beide Geschlechter resp. für Personenmehrheiten, sofern sich aus dem Sinn nichts anderes ergibt.

2. Organisation

2.1 Tourenchef

Das gesamte Tourenwesen sowie die Aus- und Fortbildung der Tourenleiter (inkl. Wanderungen, Kurse, Exkursionen, usw., nachstehend mit Touren bezeichnet) ist den Tourenchefs Sommer / Winter unterstellt. Die Tourenchefs Sommer und Winter sind im Schwerpunkt verantwortlich für ihre jeweiligen Bereiche (Sommertouren / Wintertouren). Diese sind dem Vorstand gegenüber verantwortlich. Weiter findet eine Stellvertretung zwischen den Tourenchefs, wo sinnvoll und möglich, statt. Der Tourenchef Bergfreunde wie auch der Tourenchef Geniesser werden durch die Tourenchefs Sommer / Winter ernannt und sind diesen unterstellt. Die Verantwortung für die Bergfreunde- und Geniessertouren tragen die Tourenchefs Sommer / Winter gegenüber dem Vorstand.

2.2 Tourenchef Jugend

Dem Tourenchef Jugend ist die gesamte Jugendorganisation (JO), das KIBE und das FABE der Sektion unterstellt. Er sollte im Minimum J+S-Kursleiter sein. Die Aufgaben des Tourenchefs Jugend und des Coachs können verschiedene Personen wahrnehmen. Der Tourenchef Jugend ist im Vorstand vertreten und Mitglied der Tourenkommission.

2.3 Tourenkommission

Die Tourenkommission besteht aus den Tourenchefs Sommer und Winter, dem Präsidenten sowie den Tourenchefs Jugend, Bergfreunde und Geniesser. Der Vorsitz wird entweder durch den Tourenchef Sommer beziehungsweise Tourenchef Winter wahrgenommen. Die Tourenkommission ist verantwortlich für das gesamte Jahresprogramm des SAC Rätia (JO, Gipfelstürmer, Bergfreunde und Geniesser). Sie trifft sich im Oktober und März und entscheidet abschliessend über die Touren, welche die Tourenleiter und die Bergführer im Vorfeld eingegeben haben. Das Protokoll wird durch den sitzungsleitenden Tourenchef erstellt.

Für das Jugendprogramm ist der Tourenchef Jugend verantwortlich. Er sorgt auch für die rechtzeitige Einreichung des Programms an das Amt für Volksschule und Sport Graubünden (AVS). Touren, die gemeinsam mit der Sektion durchgeführt werden, bespricht er rechtzeitig mit den Tourenchefs Sommer respektive Winter.

2.4 Tourenleiter

Aktive Tourenleiter sind Bergführer, Touren-, Wander- und J+S-Leiter (inkl. Hilfsleiter), welche eine oder mehrere Touren im Jahresprogramm anbieten oder in der Ausbildung sind. Die Tourenleiter der SAC Sektion Rätia müssen über eine dem Reglement „Aus- und Fortbildungspflicht für SAC-Tourenleiterinnen und Tourenleiter" des Zentralverbandes entsprechende Ausbildung oder über ein anerkanntes Bergführer- oder Wanderleiterpatent verfügen. Sie müssen sich nach den Vorgaben des Zentralverbandes, des SBV oder der J+S regelmässig weiterbilden. Ausgenommen sind die Tourenleiter der Abteilung Geniesser.

Der Tourenleiter ist für die sorgfältige Planung und die Durchführung der Tour verantwortlich. Er beachtet die jeweils gültigen Richtlinien des Zentralverbandes, dieses Reglements und die Weisungen der Tourenchefs.

Der Tourenleiter orientiert sich vorgängig darüber, dass alle Teilnehmer den Anforderungen der Tour gewachsen sind. Er entscheidet abschliessend über die Teilnehmenden einer Tour/Tourenwoche.

Der Tourenleiter entscheidet, ob eine Tour durchgeführt, abgeändert oder abgebrochen wird. Er orientiert sich über das Notfallkonzept der Sektion und hat diese Angaben auf der Tour dabei.

Für die Tourenplanung und -ausschreibung wird die Software „Rätiatouren" verwendet. Die Tourenleiter müssen ihre Tourenteilnehmer in diesem Portal erfassen. Die Teilnehmerliste muss mindestens am Vorabend einer Tour aktuell sein.

Wenn eine Tour nicht wie geplant durchgeführt werden kann, kann diese auf ein späteres Datum verschoben werden. Die Tour wird neu erfasst, von einem Tourenchef freigeschaltet und erscheint so erneut wieder auf Rätiatouren.

Tourenleitern, welche mindestens 2 Touren in der laufenden Saison auf Rätiatouren ausgeschrieben haben, ist es erlaubt, zusätzliche Spontantouren (kurzfristige Toureingabe, bei absehbar guten Verhältnissen) auszuschreiben. Die Tour wird erfasst und muss von einem Tourenchef freigeschaltet werden.

Der Tourenleiter erstattet dem Tourenchef über die Durchführung (bzw. Nicht-Durchführung) der Tour mit dem Abschluss der Tour in den Rätiatouren schriftlich Bericht. Vorkommnisse besonderer Art wie Unfälle, stark verspätete Heimkehr usw. sind dem Tourenchef unverzüglich zu melden. Bei einem Unfall ist der Präsident ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

2.5 Tourenleiterweiterbildung

Ein- bis zweimal pro Jahr führt die Sektion Rätia eine Tourenleiterweiterbildung durch. Diese soll den Tourenleitern die Gelegenheit bieten, das technische Wissen wieder aufzufrischen, bzw. zu verbessern, es soll aber auch den Zusammenhalt unter den Leitern fördern. Die Weiterbildung wird inhaltlich vom Tourenchef Sommer respektive Tourenchef Winter zusammen mit einem Bergführer organisiert. Letzterer kann nötigenfalls weitere Bergführer beiziehen. Sie müssen nachweislich Erfahrung als Ausbildner ausweisen. Die Weiterbildung ist für die Tourenleiter kostenlos, Reise- und Getränkespesen müssen selbst getragen werden. Teilnahmeberechtigt sind aktive und angehende Tourenleiter der Sektion Rätia.

3. Teilnehmer

3.1 Teilnahmeberechtigung

Jedes Sektionsmitglied ist berechtigt, an allen Touren der Sektion Rätia teilzunehmen, sofern es die Bedingungen dieses Reglements und die Voraussetzungen in technischer und körperlicher Hinsicht erfüllt. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgt die Berücksichtigung in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen beim Tourenleiter. Mitglieder aus anderen Sektionen und Gäste können zugelassen werden (maximal vier Touren). Mitglieder des SAC Rätia haben jedoch Vorrang.

3.2 Haftungsausschluss, Versicherungsschutz

Die Teilnahme an einer Sektionstour erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche zivilrechtliche Haftung der Sektion und ihrer Tourenleiter ist ausgeschlossen. Seitens der Sektion besteht kein Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Jeder Teilnehmer hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen.

3.3 Pflichten, persönliche Voraussetzungen der Tourenteilnehmer

Alle Teilnehmer haben sich den Anordnungen des Tourenleiters unterzuordnen. Die Trennung einzelner Teilnehmer von der Sektionsgruppe während der Tour ist nur mit Einwilligung des Tourenleiters und nur in begründeten Fällen möglich. Allfällige Folgekosten und die Verantwortung trägt der austretende Teilnehmer.

Jedes Sektionsmitglied, das sich für die Teilnahme an einer Tour interessiert, hat vor der Anmeldung darüber Rechenschaft zu geben, ob es den Anforderungen an die Tour unter den gegebenen Verhältnissen in psychischer und physischer Hinsicht gewachsen ist. Der Teilnehmer hat sich innert der ausgeschriebenen Frist beim Tourenleiter anzumelden. Finden Tourenbesprechungen statt, hat er daran teilzunehmen. Bei einer allfälligen Verschiebung des Tourenziels bleiben die Anmeldungen ohne Gegenbericht in Kraft.

3.4 Abmeldung durch den Teilnehmer

Eine vom Tourenleiter bestätigte Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.

Wer ohne rechtzeitige Abmeldung einer Tour fernbleibt, hat entstehende Kosten/Spesen des Tourenleiters mitzutragen. Eine Abmeldung gilt dann als rechtzeitig, wenn sie vor Ablauf der Anmeldefrist erfolgt.

Der Tourenleiter ist berechtigt, vor mehrtägigen Touren eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Angefallene Kosten, welche nicht mehr storniert werden können (z.B Übernachtung, Transport, Leiterspesen etc.), werden in Rechnung gestellt. Es gelten in dem Fall die Annullationsbedingungen gemäss der Ausschreibung. Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird dringend empfohlen.

4. Touren

4.1 Aktivitäten Bereich

Der Aktivitäten-Bereich der Sektion Rätia umfasst sowohl die klassischen alpinen Sportarten (Hochtouren, Klettern, Wandern, Skitouren), als auch die neuen Formen des alpinen Freizeit- und Leistungssports (Mountainbike, Canyoning, Trekking, Hallenklettern, Snowboard, Eisfallklettern, Schneeschuhlaufen usw.).

4.2 Sicherheit

Bei der Planung und Durchführung aller Touren/Aktivitäten der SAC Sektion Rätia hat die Sicherheit oberste Priorität. Die jeweils gültigen Richtlinien des Zentralverbandes, das vorliegende Reglement und die Weisungen der Tourenchefs sind zu beachten.

4.3 Ausrüstung

Der Tourenleiter bestimmt, welche Ausrüstung für die Tour erforderlich ist. An der Tour teilnehmen darf nur, wer über die entsprechende Ausrüstung verfügt. Ebenfalls zur Ausrüstung gehört eine aktuelle Notfallkarte, welche sich entweder im Portemonnaie oder im Deckelfach des Rucksacks befinden muss.

Bei Ski-, Snowboard- und Schneeschuhtouren der Sektion Rätia muss jeder Teilnehmer obligatorisch ein funktionstüchtiges LVS-Gerät, eine Lawinensonde und eine Lawinenschaufel mit sich führen. Nicht mehr zulässig sind Plastikschaufeln oder Schaufeln mit Holzgriff. Bei den LVS sind Dreiantennen-Geräte Pflicht!

4.4 Teilnehmerzahlen

Der Tourenleiter setzt die Teilnehmerzahl fest. Er berücksichtigt die Schwierigkeit und die aktuellen Verhältnisse auf der Tour, die Teilnehmer sowie die Weisungen der Tourenchefs. Bei grosser Teilnehmerzahl teilt der Tourenleiter die Tour in mehrere Gruppen mit zusätzlichen Tourenleitern auf. Grundsätzlich sind zu grosse Gruppen zu vermeiden.

4.5 Schutz der Gebirgswelt

Der Schutz der Gebirgswelt ist ein wichtiges Ziel des SAC. Dies ist bei der Planung und Durchführung der Tour stets zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Die Tourenleiter beachten die jeweils gültigen Richtlinien des Zentralverbandes.

5. Spesen und Entschädigungen

5.1 Grundsatz

Grundsätzlich tragen die Teilnehmer die eigenen Spesen für die Tour (Kosten der An- und Heimreise, Hüttentaxen, usw.) selbst.

Der Tourenleiter kann bei Mehrtagestouren nach Erhalt der Anmeldungen eine Anzahlung erheben (Annullationsgebühr). Meldet sich der Teilnehmer nachträglich ab, verfällt diese. Bei kurzfristiger Abmeldung gilt Art. 3.4

Muss die Veranstaltung abgesagt werden, wird die Gebühr zurückerstattet. Bei Ausschreibungen eines Bergführers in unserem Tourenprogramm gelten dessen Anzahlungs- und Annullationsgebühren.

An allen Veranstaltungen (Kurse, Touren, Tourenwochen) gehen die Übernachtungstaxen sowie die Reise- und Verpflegungskosten des offiziell bestimmten Leiters inkl. seiner Hilfsleiter (Bergführer, Wander- und Tourenleiter, Klassenlehrer) zu Lasten der Teilnehmer. Die Höhe der Spesen wird gemäss Art. 5.2 ermittelt.

Personen ohne Mitgliedschaft beim SAC Rätia können je nach verfügbaren Plätzen an einer Sektionstour teilnehmen. Es fallen folgende Kosten an:

  Mitglied anderer Sektionen       Kein SAC Mitglied
Tour mit Tourenleiter CHF 25.00 / Tag CHF 50.00 / Tag
Tour mit Bergführer   CHF 100.00 / Tag CHF 150.00 / Tag

 

 

 

 

 

5.2 Tourenleiterspesen

Die Spesen des Tourenleitenden tragen die Teilnehmenden der Tour. Als Spesen können die Tourenleitenden geltend machen:

Kosten für Hin- und Rückfahrt   Öffentlicher Verkehr: Billet 2. Klasse / max. Tageskarte 2. Klasse
Fahrgemeinschaft Fr. 0.20 / km, ab 200 km Fr. 0.10 / km
Organisation nach Aufwand
Hütte / Übernachtung Hüttentaxe + Halbpension

 

Der Tourenleitende verrechnet mindestens CHF 10.00 / Tag und Teilnehmer. Er rechnet mit den Teilnehmern am Ende der Tour selber ab. Die voraussichtliche Höhe der Spesen/Entschädigung ist in der jeweiligen Publikation für die Tour auf der Website sacraetia.ch im Tourenportal bekannt zu geben.

5.3 Bergführerentschädigung

Kurse sowie schwierige Touren werden wenn möglich mit sektionseigenen Bergführern durchgeführt.

Für Anlässe mit Bergführern beträgt der Unkostenbeitrag für Mitglieder des SAC Rätia Fr. 50.- pro Tag und Teilnehmer. Aktive Leiter sind von diesem Beitrag befreit, sie haben jedoch den Bergführer im Rahmen ihrer Ausbildung und Erfahrung zu unterstützen. Die restlichen Führerkosten werden durch die Sektion übernommen.

Die Bergführer rechnen mit den Teilnehmern während der Tour selbst ab und erstellen zuhanden des Tourenchefs eine Abrechnung über den Differenzbetrag.

Grundsätzlich müssen sich mindestens vier Sektionsmitglieder für einen Anlass anmelden, damit er durchgeführt werden kann.

Die Tourenkommission bewilligt die Anzahl der Führertage pro Jahr und entscheidet abschliessend über den Anspruch von Bergführern auf Touren und Kursen.

Es kommt folgender maximale Tagessatz zur Anwendung: CHF 650.00 (Führerlohn ohne Spesen). Wird eine Tour von einem Tourenleiter organisiert und von einem Bergführer begleitet, reduziert sich dieser Betrag um CHF 50.00 pro Tag.

Ein allfälliger Überschuss muss an die Sektionskasse ausbezahlt werden.

Die korrekte Verwendung der Rätiatouren ist für alle im Jahresprogramm ausgeschriebenen Aktivitäten Pflicht. (Ausschreibung, Aufnahme der Teilnehmenden, Abschluss der Tour, etc.)

Für wettertechnisch abgesagte Touren entrichtet die Sektion eine Entschädigung von CHF 200.00.

5.4 Fahrspesen für mitfahrende Teilnehmende

Wenn für die Durchführung der Tour Privatautos verwendet werden, bezahlen die Mitfahrer dem Fahrzeugführer Fr. 0.20 / km. Ab einer Distanz von 200 km reduziert sich die Entschädigung auf Fr. 0.10 / km.

 

Dieses Reglement wurde durch den Vorstand der SAC Sektion Rätia anlässlich der Sitzung
vom 22. Januar 2025 revidiert und beschlossen. Es tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

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